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Aufgaben

Allgemein

Was ist Brandschutz?

Brandschutz ist der Oberbegriff für den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz. Der vorbeugende Brandschutz wird nochmals unterteilt in die Bereiche

  • Baulicher Brandschutz
  • Technischer Brandschutz
  • Organisatorischer Brandschutz.

Sinnvoller Brandschutz umfasst deshalb grundsätzlich:

  • Alle persönlichen und allgemeinen Vorkehrungen zur Brandverhütung.
  • Alle baulichen und organisatorischen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung.
  • Die Sicherung der Fluchtwege und Notausgänge zum gefahrlosen Verlassen von Gebäuden.
  • Alle Vorkehrungen für einen erfolgreichen Feuerwehreinsatz.

Leistungen

Unser Service

  • Beratung
  • Brandschutzbegehungen von A-Z
  • Erstellung Schutzmaßnahmen
  • Erstellung Flucht- u. Rettungspläne
  • Brandverhütungsschauen
  • Betriebsbegehungen
  • Wiederkehrende Prüfungen
  • Ausbildung Brandschutzhelfer
  • Dokumentation
  • usw.

„Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss!“

Diese Aussage traf am 11.12.1987 das Oberverwaltungsgericht Münster.
(AZ: 10A363/86).

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Kontaktinformationen

Die Brandschutzbeauftragten
74189 Weinsberg

Tel.: +49 7134 5149229
E-Mail: die-bsb@online.de

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